Wir sind zertifiziert!
Alle unsere Objektbetreuer*innen haben die Prüfung erfolgreich bei der IHK absolviert.
Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) gehört ab dem 1. Dezember 2023 zur ordnungsmäßigen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Um eine einheitliche Qualität der Zertifizierung sicherzustellen, ist eine bundeseinheitliche Regelung des Prüfungsverfahrens und der Prüfungsgegenstände erforderlich. Zudem sollen Ausnahmen von der Verpflichtung zur Ablegung einer Prüfung geregelt werden. Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. § 26a Absatz 2 WEG ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz deshalb, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über den Inhalt und das Verfahren zur Prüfung zum zertifizierten Verwalter zu erlassen.